Solaranlage für Mehrfamilienhäuser: Möglichkeiten und Modelle
Ein Mehrfamilienhaus hat ein großes Dach und viele Stromverbraucher – eigentlich ideale Voraussetzungen für eine Solaranlage. Trotzdem ist die Umsetzung komplizierter als bei einem Einfamilienhaus. Wer darf die Anlage betreiben? Wer nutzt den Strom? Wer bezahlt was? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Möglichkeiten und Modelle für Mehrfamilienhäuser – von der Gemeinschaftsanlage bis zum Mieterstrom.
Stand: 03.08.2026 – Preise und Förderbedingungen ändern sich. Die genannten Beträge sind Richtwerte für typische Anlagen in Deutschland.
Warum Mehrfamilienhäuser besonders sind
Bei einem Einfamilienhaus ist die Lage einfach: Eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entscheidet, bezahlt und nutzt den Strom. Bei einem Mehrfamilienhaus gibt es mehrere Parteien: Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, eine Eigentümergemeinschaft, eine Hausverwaltung. Die Anlage steht auf einem gemeinsamen Dach, der Strom soll aber in mehreren Wohnungen genutzt werden. Das wirft rechtliche, technische und organisatorische Fragen auf.
Die wichtigsten Fragen sind: Wer ist Betreiber der Anlage? Wer trägt die Investitionskosten? Wer nutzt den Strom, und zu welchem Preis? Wie wird abgerechnet? Die Antworten hängen vom Modell ab. Es gibt kein Modell, das für alle Mehrfamilienhäuser passt. Die Wahl hängt davon ab, ob das Haus vermietet ist oder von Eigentümerinnen und Eigentümern bewohnt wird, wie groß das Haus ist und ob die Bewohnerinnen und Bewohner den Solarstrom nutzen wollen.
Die Modelle im Überblick
| Modell | Wer betreibt die Anlage? | Wer nutzt den Strom? |
|---|---|---|
| Volleinspeisung | Eigentümer oder Gemeinschaft | Niemand im Haus, Strom geht ins Netz |
| Gemeinschaftsanlage für Allgemeinstrom | Eigentümer oder Gemeinschaft | Allgemeinstrom: Treppenhaus, Aufzug, Heizung |
| Mieterstrommodell | Anlagenbetreiber | Mieterinnen und Mieter im Haus |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Anlagenbetreiber | Bewohnerinnen und Bewohner, vereinfachte Abrechnung |
| Einzelanlage pro Wohnung | Einzelne Eigentümer | Nur die eigene Wohnung |
Volleinspeisung: Die einfachste Lösung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Niemand im Haus nutzt den Strom direkt. Der Betreiber erhält die Einspeisevergütung nach dem EEG. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, liegt sie bei 12,22 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung (Stand: 03.08.2026). Bei größeren Anlagen gelten andere Sätze, die die Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die Volleinspeisung ist die einfachste Lösung, weil sie keine Abrechnung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern braucht. Sie ist aber wirtschaftlich oft weniger attraktiv als der Eigenverbrauch, weil die Einspeisevergütung niedriger ist als der Strompreis, den die Bewohnerinnen und Bewohner sonst zahlen würden. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn eine Nutzung im Haus organisatorisch zu aufwendig ist.
Gemeinschaftsanlage für Allgemeinstrom
Bei diesem Modell versorgt die Anlage den Allgemeinstrom des Hauses: Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Heizungspumpe, Keller und Waschküche. Der Allgemeinstrom wird von der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung bezahlt. Die Anlage senkt also die Betriebskosten des Hauses, die über die Nebenkosten umgelegt werden.
Dieses Modell ist einfach umzusetzen, weil nur ein Abnehmer – die Gemeinschaft – den Strom nutzt. Die Anlagengröße richtet sich nach dem Allgemeinstromverbrauch, der in der Regel überschaubar ist. Eine Anlage von 5 bis 15 kWp reicht oft aus. Der Nachteil ist, dass der größte Teil des Strombedarfs – der Strom in den Wohnungen – nicht abgedeckt wird.
Mieterstrommodell
Beim Mieterstrommodell verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt an die Mieterinnen und Mieter im Haus. Der Strom wird nicht über das öffentliche Netz geleitet, sondern direkt im Haus verbraucht. Die Mieterinnen und Mieter zahlen dafür einen Strompreis, der in der Regel unter dem Preis des örtlichen Grundversorgers liegt. Der Anlagenbetreiber erhält zusätzlich einen Mieterstromzuschlag nach dem EEG.
Das Mieterstrommodell ist wirtschaftlich interessant, weil der Strom direkt im Haus genutzt wird und der Eigenverbrauch hoch ist. Es ist aber organisatorisch aufwendiger: Es braucht Verträge mit den Mieterinnen und Mietern, eine Abrechnung und eine Messung. Die Teilnahme ist für Mieterinnen und Mieter freiwillig. Wer nicht teilnehmen will, bezieht weiter Strom von seinem bisherigen Anbieter. Das Modell lohnt sich vor allem in größeren Häusern mit vielen Wohnungen, in denen sich der Aufwand für Abrechnung und Verträge verteilt.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein vereinfachtes Modell, das die Abrechnung erleichtert. Auch hier wird der Solarstrom im Haus genutzt, aber die Abrechnung ist einfacher als beim klassischen Mieterstrommodell. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten den Solarstrom zu einem vereinbarten Preis, und der Reststrom kommt weiterhin vom bisherigen Anbieter. Die genauen Regeln sind im EEG festgelegt. Dieses Modell ist eine Alternative für Häuser, in denen das klassische Mieterstrommodell zu aufwendig ist.
Einzelanlage pro Wohnung
In manchen Häusern installiert eine einzelne Eigentümerin oder ein einzelner Eigentümer eine kleine Anlage für die eigene Wohnung – zum Beispiel ein Balkonkraftwerk. Das ist einfach, deckt aber nur einen kleinen Teil des Strombedarfs. Für eine Dachanlage ist dieses Modell in der Regel nicht sinnvoll, weil das Dach Gemeinschaftseigentum ist und eine einzelne Partei es nicht allein nutzen kann.
Wer entscheidet? Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum. Eine Solaranlage auf dem Dach braucht deshalb einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Die genauen Regeln hängen von der Teilungserklärung und vom Wohnungseigentumsgesetz ab. In der Regel ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit ausreichend, wenn die Anlage als Modernisierung gilt. Klären Sie die Beschlusslage frühzeitig mit der Hausverwaltung und – falls nötig – mit einem Rechtsanwalt.
Die Hausverwaltung spielt eine wichtige Rolle: Sie holt Angebote ein, organisiert den Beschluss und überwacht die Installation. Wenn die Hausverwaltung nicht aktiv wird, kann eine Eigentümerin oder ein Eigentümer das Thema in die Eigentümerversammlung einbringen. Es hilft, wenn Sie vor der Versammlung bereits Angebote und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen.
Bei vermieteten Häusern mit einer Eigentümerin oder einem Eigentümer ist die Entscheidung einfacher: Die Eigentümerin oder der Eigentümer entscheidet allein. Sie oder er kann die Anlage installieren und den Strom über ein Mieterstrommodell an die Mieterinnen und Mieter verkaufen oder den Strom für den Allgemeinstrom nutzen.
Was kostet eine Solaranlage für ein Mehrfamilienhaus?
Die Kosten hängen von der Anlagengröße ab. Als Richtwerte gelten, Stand: 03.08.2026:
| Anlagengröße | Richtwerte |
|---|---|
| 10 kWp (kleines Mehrfamilienhaus) | etwa 12.000 bis 14.500 Euro |
| 20 kWp | etwa 20.000 bis 28.000 Euro |
| 30 kWp | etwa 30.000 bis 45.000 Euro |
| 50 kWp und mehr | individuelle Kalkulation |
Pro Kilowattpeak (kWp) liegen die Kosten für eine komplette Anlage in der Regel bei etwa 1.000 bis 1.700 Euro. Bei größeren Anlagen sind die Kosten pro kWp oft niedriger. Dazu kommen Kosten für die Messung und Abrechnung, besonders beim Mieterstrommodell. Auch die Kosten für die Anmeldung und die Registrierung im Marktstammdatenregister gehören dazu.
Die Finanzierung kann über die Eigentümergemeinschaft, über einen Kredit oder über einen Dienstleister erfolgen, der die Anlage betreibt und das Dach pachtet. Die Kosten werden in der Regel über die Nebenkosten oder über den Strompreis refinanziert. Lassen Sie sich eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen, die die Kosten und die Einnahmen gegenüberstellt.
Planung: Schritt für Schritt
- Bedarf klären: Wie viel Strom verbrauchen die Wohnungen und der Allgemeinstrom? Wie groß ist das Dach? Diese Daten liefern die Stromrechnungen und eine Dachbesichtigung.
- Modell wählen: Entscheiden Sie, welches Modell passt – Volleinspeisung, Allgemeinstrom, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die Wahl hängt von der Größe des Hauses und von der Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner ab.
- Beschluss einholen: In einer Eigentümergemeinschaft brauchen Sie einen Beschluss. Bereiten Sie Angebote und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vor.
- Angebote vergleichen: Holen Sie Angebote von mehreren Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass die Angebote Messung, Abrechnung und Anmeldung enthalten.
- Anmeldung und Registrierung: Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden. Das übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb.
- Abrechnung organisieren: Beim Mieterstrommodell und bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung brauchen Sie Verträge und eine Abrechnung. Klären Sie, wer das übernimmt – die Hausverwaltung, ein Dienstleister oder der Anlagenbetreiber.
Häufige Fragen
Kann ich als Mieterin oder Mieter eine Solaranlage auf dem Dach verlangen?
Nein, ein Anspruch besteht in der Regel nicht. Die Entscheidung liegt bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder bei der Eigentümergemeinschaft. Als Mieterin oder Mieter können Sie das Thema anregen und – falls die Anlage installiert wird – am Mieterstrommodell teilnehmen. Ein Balkonkraftwerk am eigenen Balkon ist dagegen eine Möglichkeit, die Sie selbst umsetzen können.
Lohnt sich eine Solaranlage für ein kleines Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen?
Ja, das kann sich lohnen – vor allem für den Allgemeinstrom oder über ein einfaches Mieterstrommodell. Die Anlagengröße ist dann kleiner, und der Aufwand für Abrechnung und Verträge ist überschaubar. Entscheidend ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner den Solarstrom nutzen wollen.
Wer bezahlt die Anlage in einer Eigentümergemeinschaft?
Die Kosten werden in der Regel von der Gemeinschaft getragen und nach dem Verteilungsschlüssel der Teilungserklärung umgelegt. Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung oder aus dem Stromverkauf fließen ebenfalls an die Gemeinschaft. Die genauen Regeln stehen in der Teilungserklärung und im Beschluss.
Was passiert, wenn eine Wohnung leer steht?
Beim Mieterstrommodell nimmt die leer stehende Wohnung keinen Solarstrom ab. Der Strom wird dann eingespeist oder von anderen Wohnungen genutzt. Das ist kein Problem, solange die Anlage nicht zu groß dimensioniert ist. Eine Anlage, die auf den durchschnittlichen Verbrauch ausgelegt ist, kommt mit Leerstand zurecht.
Fazit
Eine Solaranlage für Mehrfamilienhäuser lohnt sich, wenn das richtige Modell gewählt wird. Die Volleinspeisung ist einfach, der Eigenverbrauch über Allgemeinstrom, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist wirtschaftlich attraktiver. Entscheidend sind ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, eine Anlagengröße, die zum Verbrauch passt, und eine Abrechnung, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Wer diese Punkte beachtet, nutzt das große Dach eines Mehrfamilienhauses sinnvoll – für niedrigere Stromkosten und für mehr Unabhängigkeit. Eine ausführliche Kostenübersicht für die PV-Anlage finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Was kostet eine Solaranlage wirklich?
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Verbraucherzentrale – Erneuerbare Energien: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/