Straße mit Backstein-Reihenhäusern und Solaranlagen auf den Dächern in Nordrhein-Westfalen – Förderung für Solaranlagen in NRW Straße mit Backstein-Reihenhäusern und Solaranlagen auf den Dächern in Nordrhein-Westfalen – Förderung für Solaranlagen in NRW

Solaranlage Förderung NRW: Regionale Programme und Möglichkeiten

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und ein Bundesland, in dem viele Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage planen. Neben den bundesweiten Vorteilen – KfW-Kredit, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung – gibt es in NRW immer wieder regionale Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene. Dieser Artikel erklärt, welche Arten von Förderung es in NRW gibt, wer sie bekommen kann und wo Sie die aktuellen Programme und Bedingungen prüfen. Konkrete Zuschusshöhen und Fristen werden hier bewusst nicht genannt: Regionale Programme ändern sich häufig und gelten oft nur, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Stand: 27.08.2026 – Regionale Förderprogramme ändern sich häufig. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des Landes, Ihrer Kommune und der Förderstellen. Die Angaben in diesem Artikel ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

Die bundesweite Förderung gilt auch in NRW

Zuerst die gute Nachricht: Alle bundesweiten Vorteile für Photovoltaikanlagen gelten in Nordrhein-Westfalen genauso wie in jedem anderen Bundesland:

  • KfW-Kredit 270: Der zinsgünstige Kredit der KfW für Photovoltaikanlagen und Speicher, zu beantragen über Ihre Hausbank – vor Vertragsabschluss.
  • Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer): Für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) auf Wohngebäuden zahlen Sie keine Umsatzsteuer auf Anlage und Montage.
  • Einspeisevergütung nach dem EEG: Für eingespeisten Strom erhalten Sie über 20 Jahre eine Vergütung vom Netzbetreiber. Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 sind das 7,70 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Teileinspeisung und 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung (Stand: 27.08.2026).

Diese drei Bausteine sind die verlässliche Grundlage jeder Finanzierung in NRW. Regionale Zuschüsse kommen – wenn es sie gerade gibt – zusätzlich dazu. Eine ausführliche Kostenübersicht finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Was kostet eine Solaranlage wirklich?

Welche regionalen Programme gibt es in NRW?

Regionale Förderung in NRW kann auf drei Ebenen entstehen: auf Landesebene, auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sowie auf Ebene der einzelnen Städte und Gemeinden. Die Programme unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung und in ihrer Laufzeit.

Förderung auf Landesebene

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Vergangenheit verschiedene Programme zur Förderung von Photovoltaik und Speichern aufgelegt – zum Teil als Zuschuss, zum Teil als zinsgünstiges Darlehen, zum Teil in Kombination mit anderen Maßnahmen wie der energetischen Sanierung oder dem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Solche Landesprogramme werden in der Regel vom zuständigen Landesministerium oder von einer Landesgesellschaft verwaltet und haben eigene Förderrichtlinien.

Wichtig zu wissen: Landesprogramme sind oft befristet oder budgetbegrenzt. Ein Programm, das vor einem Jahr noch Anträge angenommen hat, kann heute bereits geschlossen sein – oder es kann ein neues Programm geben, das es vor einem Jahr noch nicht gab. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Informationen von Nachbarn oder auf ältere Artikel, sondern prüfen Sie die aktuellen Programme auf den offiziellen Seiten des Landes.

Förderung durch Städte und Gemeinden

Viele Städte und Gemeinden in NRW fördern Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher zusätzlich – zum Beispiel im Rahmen ihrer Klimaschutzprogramme. Die Formen sind unterschiedlich:

  • Zuschuss pro Anlage oder pro kWp: Ein fester Betrag für die Anlage oder ein Betrag je Kilowattpeak installierter Leistung.
  • Zuschuss für den Speicher: Ein Betrag je Kilowattstunde Speicherkapazität, wenn der Speicher zusammen mit der Anlage errichtet wird.
  • Zinsgünstige Darlehen: Ein Darlehen der Kommune oder einer kommunalen Förderstelle zu günstigen Konditionen.
  • Beratungsförderung: Eine kostenlose oder bezuschusste Energieberatung, die Ihnen hilft, die richtige Anlage zu planen.

Kommunale Programme sind oft klein und schnell ausgeschöpft. In größeren Städten wie Köln, Düsseldorf, Dortmund oder Essen gibt es häufiger Programme als in kleinen Gemeinden – aber auch kleine Kommunen haben manchmal eigene Förderungen. Fragen Sie deshalb immer bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, auch wenn Sie online nichts gefunden haben.

Förderung durch Energieversorger und Netzbetreiber

Manche Energieversorger und Stadtwerke in NRW bieten eigene Förderungen oder Boni für Photovoltaikanlagen an – zum Beispiel einen Zuschuss, einen günstigeren Stromtarif für Anlagenbetreiber oder eine Prämie für die Kombination von Photovoltaik und Speicher. Diese Angebote sind keine staatlichen Förderungen, sondern kommerzielle Angebote der Versorger. Prüfen Sie die Bedingungen genau und vergleichen Sie sie mit den Angeboten anderer Anbieter.

Wer kann regionale Förderung in NRW bekommen?

Die Voraussetzungen für regionale Förderung sind von Programm zu Programm unterschiedlich. Typische Bedingungen sind:

  • Wohnsitz oder Eigentum in NRW: Die Anlage muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden, und Sie müssen in der Regel Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sein.
  • Wohngebäude: Viele Programme fördern nur Anlagen auf Wohngebäuden, nicht auf reinen Gewerbegebäuden.
  • Fachbetrieb: Die Anlage muss in der Regel von einem Fachbetrieb errichtet werden.
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn: Fast alle Zuschussprogramme verlangen, dass der Antrag vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
  • Mindestgröße oder Höchstgröße: Manche Programme setzen eine Mindestleistung voraus oder begrenzen die förderfähige Leistung.
  • Kombination mit Speicher: Manche Programme fördern nur Anlagen mit Speicher oder geben einen höheren Zuschuss, wenn ein Speicher dabei ist.

Prüfen Sie die Förderrichtlinie des jeweiligen Programms, bevor Sie einen Antrag stellen. Die Richtlinie ist das verbindliche Dokument – nicht die Zusammenfassung auf einer Internetseite oder die Aussage eines Anbieters.

Wo prüfen Sie die aktuellen Programme in NRW?

Gehen Sie bei der Suche nach regionaler Förderung in NRW systematisch vor:

  1. Ihre Stadt oder Gemeinde: Fragen Sie beim Klimaschutz-, Umwelt- oder Bauamt nach. Viele Kommunen veröffentlichen ihre Förderprogramme auf ihrer Internetseite, oft unter Stichworten wie „Klimaschutz“, „Förderung“ oder „Photovoltaik“.
  2. Ihr Kreis: Auch Kreise und kreisfreie Städte haben eigene Programme. Prüfen Sie die Internetseite Ihres Kreises.
  3. Das Land Nordrhein-Westfalen: Die Internetseiten der Landesregierung und der Landesenergieagentur informieren über Landesprogramme.
  4. Die Förderdatenbank des Bundes: Sie listet Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen und lässt sich nach Bundesland und Vorhaben durchsuchen.
  5. Die Verbraucherzentrale NRW: Die Verbraucherzentrale informiert unabhängig über Förderung und Finanzierung und bietet Energieberatungen an.
  6. Ihr Fachbetrieb: Installationsbetriebe in Ihrer Region kennen die aktuellen Programme vor Ort und wissen oft, welche Fristen gerade gelten.

Notieren Sie sich für jedes Programm: Antragsstelle, Antragsfrist, förderfähige Kosten, Höhe der Förderung und die Bedingung, ob der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden muss.

Die richtige Reihenfolge in NRW

Auch in NRW gilt die bundesweite Regel: Erst die Förderung klären, dann den Vertrag unterschreiben. Die Reihenfolge:

  1. Dach und Verbrauch prüfen, Angebote von zwei bis drei Fachbetrieben einholen – noch nichts unterschreiben.
  2. Regionale Förderung prüfen: Kommune, Kreis, Land und Förderdatenbank.
  3. KfW-Kredit 270 über die Hausbank beantragen – vor Vertragsabschluss.
  4. Regionalen Zuschuss beantragen, wenn es ein aktuelles Programm gibt – ebenfalls vor Vertragsabschluss.
  5. Erst nach den Zusagen den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben.
  6. Anlage montieren, beim Netzbetreiber anmelden und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.

Wenn ein regionales Programm eine Bewilligung vor Baubeginn verlangt und die Bearbeitung länger dauert, planen Sie diese Zeit ein. Ein Fachbetrieb, der auf eine schnelle Unterschrift drängt, ist ein Warnsignal.

Besondere Hinweise für NRW

  • Dicht besiedeltes Bundesland: In NRW gibt es viele Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Prüfen Sie, ob Ihr Dach ausreichend Fläche und eine geeignete Ausrichtung hat – auch ein Ost-West-Dach kann sich lohnen.
  • Denkmalschutz: In den historischen Stadtkernen von Städten wie Köln, Aachen oder Münster gelten besondere Regeln. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude brauchen Sie eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
  • Mieterstrom: In NRW gibt es viele Mehrfamilienhäuser. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, kann ein Mieterstrommodell interessant sein – dabei wird der Solarstrom direkt an die Mieter verkauft. Die Regeln dafür sind komplex; lassen Sie sich beraten.
  • Balkonkraftwerk als Einstieg: Wenn Sie zur Miete wohnen oder ein kleines Dach haben, ist ein Balkonkraftwerk eine einfache Alternative. Es muss lediglich im Marktstammdatenregister registriert werden und braucht keinen Förderantrag.

Häufige Fragen

Gibt es in NRW einen festen Zuschuss für Solaranlagen?

Einen dauerhaften, festen Landeszuschuss für Photovoltaikanlagen gibt es nicht. Landes- und Kommunalprogramme ändern sich und sind oft befristet oder budgetbegrenzt. Prüfen Sie die aktuellen Programme auf den offiziellen Seiten des Landes und Ihrer Kommune.

Kann ich regionale Förderung mit dem KfW-Kredit kombinieren?

In der Regel ja. Der KfW-Kredit 270, der Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung lassen sich mit einem regionalen Zuschuss kombinieren, sofern die Förderrichtlinie des regionalen Programms keine Kombination ausschließt. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms.

Was mache ich, wenn meine Kommune kein Programm hat?

Dann nutzen Sie die bundesweiten Vorteile: KfW-Kredit, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Kreis oder das Land ein Programm anbietet. Auch ohne regionalen Zuschuss lohnt sich eine gut geplante Anlage in der Regel.

Wie erfahre ich, ob ein Programm noch Anträge annimmt?

Am zuverlässigsten erfahren Sie das bei der Antragsstelle selbst – also bei der Kommune, dem Kreis oder der Landesstelle, die das Programm verwaltet. Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine E-Mail. Die Angabe „solange der Topf reicht“ bedeutet, dass das Programm ohne Ankündigung enden kann.

Fazit

In Nordrhein-Westfalen gilt die bundesweite Förderung – KfW-Kredit 270, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung – genauso wie überall in Deutschland. Regionale Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen kommen hinzu, wenn es gerade ein Programm gibt. Weil sich diese Programme häufig ändern, ist die wichtigste Aufgabe, die aktuellen Programme zu prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, prüfen Sie die Förderdatenbank und sprechen Sie mit Ihrem Fachbetrieb und Ihrer Bank. Wer die Reihenfolge einhält – erst Förderung klären, dann unterschreiben – nutzt alle Vorteile, die es in NRW gerade gibt.

Quellen