Für private Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland nicht den einen bundesweiten Kaufzuschuss. Die finanziellen Vorteile bestehen aus unterschiedlichen Bausteinen: einem Förderdarlehen der KfW, steuerlichen Erleichterungen, der EEG-Einspeisevergütung und – je nach Bundesland oder Kommune – zusätzlichen regionalen Programmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zuschuss, Kredit und Steuerregelung: Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, ein Zuschuss nicht. Förderbedingungen, Zinssätze und verfügbare Budgets können sich ändern. Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Stand vom 8. November 2026. Dieser Artikel erklärt, welche Programme es gibt und wer was bekommt; Fristen, Antragsreihenfolge und Ablauf stehen in unserem Ratgeber zu Antragsfristen und Ablauf.
Stand: 8. November 2026 – Förderprogramme, Zinssätze und Vergütungssätze ändern sich. Deshalb prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die aktuellen Bedingungen bei der KfW, der Bundesnetzagentur und Ihrer Kommune.
Die Förderung einer Solaranlage im Überblick

Insgesamt besteht die Förderung einer Photovoltaikanlage heute aus vier Bausteinen, die Sie in der Regel kombinieren können: KfW-Kredit 270, Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, EEG-Einspeisevergütung und regionale Förderung – mehr dazu in den Abschnitten unten.
| Baustein | Art der Förderung | Für wen gilt sie? | Wo prüfen? |
|---|---|---|---|
| KfW-Kredit 270 | Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank | Private und gewerbliche Vorhaben mit Einspeisung | KfW (Programm 270) und Hausbank |
| Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) | Keine Umsatzsteuer auf begünstigte Anlage und Montage | Wohn- und gemeinwohlorientierte Gebäude | Bundesfinanzministerium; Rechnung prüfen |
| Einspeisevergütung nach EEG | Vergütung für eingespeisten Strom über 20 Jahre | Anlagenbetreiber mit Netzanschluss | Bundesnetzagentur (EEG-Förderung) |
| Regionale Förderung | Zuschuss oder Kredit je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde | Je nach Programm und Wohnort | Landes- oder Kommunalprogramm |
Der Eigenverbrauch: der größte finanzielle Vorteil
Dazu kommt der wirtschaftliche Kern jeder Anlage: der Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht aus dem Netz kaufen. Bei den heutigen Strompreisen ist dieser gesparte Netzbezug oft der größte finanzielle Vorteil einer Anlage – größer als die Einspeisevergütung. Eine ausführliche Kostenübersicht finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Was kostet eine Solaranlage wirklich?
Wichtig ist die Reihenfolge: Beantragen Sie den KfW-Kredit, bevor Sie den Auftrag für die Anlage unterschreiben oder mit der Maßnahme beginnen. Wer zuerst unterschreibt und dann den Kredit beantragt, geht in der Regel leer aus. Insgesamt gilt diese Regel für fast alle Förderprogramme – sie ist der häufigste Fehler bei der Förderung einer Solaranlage.
KfW-Kredit 270: Die wichtigste Förderung für Photovoltaik

KfW 270 – Förderdarlehen statt Zuschuss: Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ finanziert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb erneuerbarer Energieanlagen einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Dazu gehören Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen sowie Batteriespeicher. Darüber hinaus kann der Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken; der Höchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. Ein gesonderter Einspeisevertrag ist laut KfW nicht erforderlich. Die finanzierende Bank legt den Zinssatz individuell anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten fest. Ein günstigerer Zinssatz als bei jedem Bankkredit ist daher nicht garantiert.
Voraussetzungen für den KfW-Kredit 270
- Errichten Sie die Anlage in Deutschland, in der Regel auf einem Wohngebäude oder einem Nebengebäude.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt in der Regel als Beginn der Maßnahme.
- Ein Fachbetrieb muss die Anlage errichten. Reine Eigenleistungen sind in der Regel nicht förderfähig.
- Halten Sie die technischen Anforderungen des Programms ein – Ihre Bank und Ihr Fachbetrieb kennen die aktuellen Bedingungen.
Planen Sie für den Bankantrag ausreichend Zeit ein. Ihre Bank prüft Ihre Bonität wie bei einem normalen Kredit. Bringen Sie zum Beratungsgespräch das Angebot des Fachbetriebs, eine Ertragsprognose und Angaben zu Ihrem Haushaltseinkommen mit. Wenn der Kredit genehmigt ist, können Sie den Auftrag erteilen. Wie sich Eigenkapital, Bankkredit und KfW-Kredit vergleichen, erklärt der Ratgeber zur Finanzierung einer Solaranlage.
Die Antragstellung im Detail – Voraussetzungen, Unterlagen, Bankprüfung und Auszahlung – erklärt der Ratgeber zur KfW-Förderung.
Was ist mit dem KfW-Programm 442?
Das KfW-Programm 442 – der Zuschuss für private Ladeinfrastruktur in Kombination mit Photovoltaik und Speicher – ist geschlossen. Das Programm endete, als der Fördertopf ausgeschöpft war. Anträge sind nicht mehr möglich. Wenn Ihnen ein Anbieter heute noch einen Zuschuss aus Programm 442 verspricht, ist das Angebot nicht seriös oder bezieht sich auf ein anderes Programm. Aktuell ist für Photovoltaik das KfW-Kredit 270 das maßgebliche KfW-Programm.
0 Prozent Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz

Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Für die Lieferung von Solarmodulen sowie wesentlichen Komponenten und geeigneten Batteriespeichern gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Voraussetzung ist insbesondere die Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen. Die 30-kWp-Regel ist keine allgemeine Leistungsobergrenze: Sie begründet eine gesetzliche Vermutung für die Gebäudevoraussetzung. Auch Anlagen mit mehr als 30 kWp können begünstigt sein, wenn die gesetzlichen Standortbedingungen erfüllt sind. Zudem wendet der Installationsbetrieb den Nullsteuersatz bei einer begünstigten Lieferung direkt auf der Rechnung an.
Was der Nullsteuersatz konkret spart
Für eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus bedeutet das eine Ersparnis von 19 Prozent auf den Kaufpreis – bei einer Anlage für 12.000 Euro netto also 2.280 Euro. Die Regelung gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, also auch für Anlagen auf Garagen oder Carports, die zum Wohngebäude gehören.
Wichtige Punkte zum Nullsteuersatz:
- Die 30-kWp-Regel ist keine allgemeine Leistungsobergrenze: Sie begründet eine gesetzliche Vermutung für die Gebäudevoraussetzung. Auch Anlagen mit mehr als 30 kWp können begünstigt sein, wenn die gesetzlichen Standortbedingungen erfüllt sind.
- Der Installationsbetrieb wendet den Nullsteuersatz direkt auf der Rechnung an. Sie müssen ihn nicht beantragen.
- Prüfen Sie die Rechnung: Der Umsatzsteuersatz muss mit 0 Prozent ausgewiesen sein.
- Für Anlagen auf reinen Gewerbegebäuden gelten andere Regeln. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Der Nullsteuersatz ist keine Förderung im engeren Sinne, sondern eine Steuerregelung – aber für viele Haushalte ist er der größte einzelne finanzielle Vorteil beim Kauf einer Solaranlage.
Einspeisevergütung nach dem EEG

Für Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung erhalten Sie über 20 Jahre, zuzüglich des Rests des Jahres der Inbetriebnahme. Insgesamt hängt die Höhe vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und davon ab, ob Sie den Strom teilweise selbst verbrauchen (Teileinspeisung) oder vollständig einspeisen (Volleinspeisung).
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze (Stand: 8. November 2026):
| Einspeisungsart | Vergütung pro kWh |
|---|---|
| Teileinspeisung (bis 10 kWp) | 7,70 Cent |
| Volleinspeisung (bis 10 kWp) | 12,22 Cent |
Die genauen Sätze für jede Anlagengröße und jeden Inbetriebnahmezeitraum veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Die Sätze sinken in der Regel halbjährlich leicht ab. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme – also der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom ins Netz einspeist oder erstmals Strom erzeugt und der Netzbetreiber die Inbetriebnahme bestätigt. Die aktuellen Sätze und die Berechnung für größere Anlagen erklärt der Ratgeber zur Einspeisevergütung.
Rechenbeispiel: Was bringt die Einspeisevergütung?
Eine 10-kWp-Anlage in Deutschland erzeugt im Jahr etwa 9.000 bis 10.000 kWh Strom. Insgesamt erhalten Sie bei Teileinspeisung und 7,70 Cent pro kWh etwa 462 Euro Einspeisevergütung im Jahr, wenn Sie davon 4.000 kWh selbst verbrauchen und 6.000 kWh einspeisen. Dazu kommt die Ersparnis durch den Eigenverbrauch: 4.000 kWh, die Sie nicht aus dem Netz kaufen müssen, sparen bei einem Strompreis von beispielsweise 30 Cent pro kWh rund 1.200 Euro im Jahr.
Das Beispiel zeigt: Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich wichtiger als die Einspeisevergütung. Deshalb lohnt es sich, den Verbrauch in die Sonnenstunden zu legen oder einen Speicher zu nutzen. Allerdings sind die Vergütungssätze für das Folgejahr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen; veröffentlichte Prognosen sind keine verbindlichen Zusagen.
Voraussetzungen für die Einspeisevergütung
- Melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an und registrieren Sie sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb.
- Ein Zweirichtungszähler muss Einspeisung und Netzbezug getrennt erfassen.
- Die Anlage muss den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen.
- Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung aus, in der Regel monatlich oder als Abschlag mit Jahresabrechnung.
Regionale Förderung: Bundesländer, Städte und Gemeinden
Regionale Programme: Prüfen Sie vor einer Bestellung immer das konkrete Landes- oder Kommunalprogramm – nicht nur die Übersicht auf dieser Seite. Außerdem erkundigen Sie sich vor der Bestellung nach den genauen Bedingungen, Antragsfristen und Antragsberechtigten. In einigen Fällen sind nur bestimmte Anlagentypen, Speicher oder Eigenheime förderfähig.
Weil sich regionale Programme häufig ändern und oft nur für einen begrenzten Zeitraum oder bis zur Ausschöpfung eines Budgets laufen, sind die Angaben hier allgemeine Hinweise und keine Zusagen. Zudem erhalten Sie Angaben zu Ihrer Kommune im Zweifel über die oben genannten Stellen.
- Zudem fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach – oft über das Klimaschutz- oder Bauamt.
- Außerdem prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes und das Internetangebot Ihres Bundeslandes.
- Darüber hinaus fragen Sie Ihren Installationsbetrieb: Fachbetriebe in Ihrer Region kennen die aktuellen Programme vor Ort.
- Zudem prüfen Sie vor der Antragstellung, ob das Programm noch Anträge annimmt und ob der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden muss.
Wichtig: Auch bei regionalen Zuschüssen gilt in der Regel, dass der Antrag vor dem Kauf oder der Beauftragung gestellt werden muss. Ein Zuschuss, der erst nach der Montage beantragt wird, wird in der Regel abgelehnt.
Die aktuellen Programme im Detail: Förderung in Nordrhein-Westfalen, Förderung in Bayern und Förderung in Hessen.
Förderung für Speicher, Wallbox und Sanierung
Ein Stromspeicher wird in der Regel nicht separat bezuschusst, kann aber über den KfW-Kredit 270 mitfinanziert werden, wenn er zusammen mit der Photovoltaikanlage errichtet wird. Auch hier gilt: Der Kreditantrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Für eine Wallbox für das Elektroauto gibt es über den KfW-Kredit 270 in der Regel keine Förderung. Es gab zu diesen Produkten zeitweise auch kombinierte Förderungen. Diese sind aber in der Regel nicht mehr mit dem KfW-Kredit 270 kombinierbar und gelten häufig nur für bestimmte Wallbox-Typen in einzelnen Programmen.
Wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer neuen Dachdämmung – gibt es weitere Förderprogramme, etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gleichzeitig lässt sich eine Photovoltaikanlage gut mit einer Wärmepumpe kombinieren, weil die Wärmepumpe tagsüber mit Solarstrom laufen kann. Die Programme sind jedoch getrennt zu beantragen und haben eigene Voraussetzungen.
Wer bekommt Förderung – und wer nicht?
Die wichtigsten Förderbausteine stehen grundsätzlich allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngebäuden in Deutschland offen. Es gibt aber Einschränkungen und häufige Ausschlussgründe:
- Mieterinnen und Mieter: Der KfW-Kredit und der Nullsteuersatz setzen in der Regel voraus, dass Sie die Anlage auf einem Gebäude errichten, über das Sie verfügen können. Für Mieter ist ein Balkonkraftwerk oft die bessere Lösung – es ist günstig, steckerfertig und muss lediglich im Marktstammdatenregister registriert werden.
- Denkmalgeschützte Gebäude: Eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude braucht eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Außerdem klären Sie das vor der Antragstellung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
- Neubau: Beim Neubau gelten eigene Regeln. Der Nullsteuersatz greift auch hier, aber die Kombination mit anderen Förderprogrammen für den Neubau muss geprüft werden.
- Gewerbeanlagen: Für Anlagen auf reinen Gewerbegebäuden oder für sehr große Anlagen gelten andere Steuersätze und Förderbedingungen. Zudem informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Steuerberater oder einem Energieberater.
- Bereits beauftragte Anlagen: Wer den Auftrag schon unterschrieben hat, kann den KfW-Kredit in der Regel nicht mehr beantragen. Der Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung gelten dagegen unabhängig vom Antragszeitpunkt.
Die richtige Reihenfolge: Schritt für Schritt

So gehen Sie bei der Förderung einer Solaranlage am besten vor:
- Dach und Verbrauch prüfen: Ist das Dach geeignet, wie hoch ist der Jahresstromverbrauch, welche Anlagengröße passt?
- Angebote einholen: Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben ein – aber unterschreiben Sie noch nichts.
- Regionale Förderung prüfen: Außerdem fragen Sie bei Kommune und Bundesland nach aktuellen Zuschüssen.
- KfW-Kredit beantragen: Darüber hinaus sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und stellen den Antrag auf den KfW-Kredit 270 – vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Maßnahme.
- Auftrag erteilen: Erst nach der Kreditzusage unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb.
- Anlage montieren und anschließen lassen: Der Fachbetrieb montiert die Anlage und meldet sie beim Netzbetreiber an.
- Im Marktstammdatenregister registrieren: Die Registrierung ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
- Einspeisevergütung erhalten: Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung für den eingespeisten Strom.
Insgesamt schützt Sie diese Reihenfolge vor dem häufigsten Fehler: einem zu früh unterschriebenen Vertrag, der die Förderung kostet.
Häufige Fehler bei der Förderung
- Vertrag vor dem Förderantrag unterschreiben: Der KfW-Kredit und viele regionale Zuschüsse sind dann nicht mehr möglich.
- Sich auf einen Zuschuss verlassen, der nicht mehr existiert: Das KfW-Programm 442 ist geschlossen. Deshalb prüfen Sie Programme immer auf den aktuellen Seiten der Förderinstitute.
- Regionale Fristen übersehen: Viele kommunale Programme haben feste Antragsfristen oder ein begrenztes Budget. Wer zu spät kommt, geht leer aus.
- Anlage nicht registrieren: Ohne Registrierung im Marktstammdatenregister kann die Einspeisevergütung gekürzt werden oder entfallen.
- Angebote nicht vergleichen: Die Preise für vergleichbare Anlagen unterscheiden sich oft um mehrere tausend Euro. Ein günstiges Angebot ist nicht automatisch ein schlechtes – aber ein teures Angebot ist nicht automatisch besser.
Häufige Fragen
Gibt es noch einen Zuschuss für Solaranlagen vom Staat?
Einen bundesweiten Kaufzuschuss für Photovoltaikanlagen gibt es derzeit nicht. Zudem besteht die Förderung aus KfW-Kredit, Nullsteuersatz, Einspeisevergütung über 20 Jahre und – je nach Bundesland oder Kommune – zusätzlichen regionalen Programmen. Auch ein KfW-Kredit hängt von der Kreditwürdigkeit ab, und regionale Zuschüsse können ausgeschlossen sein.
Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?
Ja, für den KfW-Kredit und für die meisten regionalen Zuschüsse gilt: Stellen Sie den Antrag vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Maßnahme. Den Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung müssen Sie dagegen nicht vorab beantragen.
Kann ich KfW-Kredit und Einspeisevergütung kombinieren?
Ja. Der KfW-Kredit 270 finanziert die Anlage, die Einspeisevergütung erhalten Sie zusätzlich vom Netzbetreiber für den eingespeisten Strom. Auch der Nullsteuersatz gilt zusätzlich. Insgesamt schließen sich die Bausteine nicht gegenseitig aus.
Wie lange dauert es, bis die Förderung bewilligt ist?
Den KfW-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank. Außerdem hängt die Dauer von der Bank und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen von der Beratung bis zur Zusage. Planen Sie diese Zeit in Ihre Terminplanung ein und unterschreiben Sie den Vertrag erst nach der Zusage.
Lohnt sich eine Solaranlage ohne Förderung?
Auch ohne KfW-Kredit lohnt sich eine Solaranlage in der Regel, weil der Eigenverbrauch Stromkosten spart und Sie die Einspeisevergütung über 20 Jahre erhalten. Zudem gilt der Nullsteuersatz ohnehin für fast alle Anlagen auf Wohngebäuden. Ob sich eine Anlage in Ihrem Fall rechnet, hängt von Dach, Verbrauch und Angebotspreis ab.
Fazit
Insgesamt ist die Förderung einer Solaranlage kein einzelner Zuschuss, sondern ein Paket: KfW-Kredit 270, 0 Prozent Umsatzsteuer bis 30 kWp, Einspeisevergütung über 20 Jahre und gegebenenfalls ein regionaler Zuschuss. Der größte wirtschaftliche Vorteil ist in der Regel der Eigenverbrauch – jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart teuren Netzstrom. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Angebote vergleichen, dann Förderung beantragen, erst nach der Zusage unterschreiben. Wer diese Reihenfolge einhält und die Anlage ordnungsgemäß anmeldet und registriert, nutzt alle verfügbaren Vorteile.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Verbraucherzentrale – Erneuerbare Energien: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien
- Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/