Ein Komplettangebot für eine Solaranlage mit Speicher soll alles enthalten, was Sie für eine fertige Anlage brauchen – von den Modulen über den Speicher bis zur Anmeldung. Doch was genau „komplett“ bedeutet, legen Anbieter unterschiedlich aus. Dieser Artikel behandelt das Komplettangebot als verbindliches Angebot: Was muss es enthalten, damit Sie es prüfen und vergleichen können, welche Vertrags- und Leistungsdetails gehören dazu, und wie läuft die Abnahme ab? Der Schwerpunkt liegt auf Angebotsinhalt, Vertrag und Umfang – nicht auf einem Vergleich von Speichersystemen und nicht auf der allgemeinen Prüfung eines einzelnen Angebots.
Stand: 08.11.2026 – Preise, Vergütungssätze und Förderbedingungen ändern sich. Die genannten Beträge sind Richtwerte für typische Anlagen in Deutschland.
Kurzantwort: Was muss ein Komplettangebot mit Speicher enthalten?
Ein verbindliches Komplettangebot nennt Anlagengröße in kWp und Speichergröße in kWh, Hersteller und Typ aller Komponenten, eine Ertragsprognose mit Annahmen, alle Kostenpositionen einzeln, Montage, Elektroarbeiten, Gerüst, Anmeldung und Inbetriebnahme, Garantiebedingungen, Zahlungsplan, Termine und die Bedingungen für Abnahme und Übergabe. Fehlt eine dieser Angaben, ist das Angebot nicht vollständig – bitten Sie um Ergänzung, bevor Sie unterschreiben.
Was „Komplettangebot“ bedeuten sollte – und was es oft nicht bedeutet
Der Begriff „Komplettangebot“ ist nicht gesetzlich definiert. Manche Anbieter verstehen darunter ein Hardware-Paket ohne Montage, andere ein Angebot einschließlich Montage, Anmeldung und Inbetriebnahme. Wieder andere nennen ein Angebot „komplett“, obwohl Gerüst, Zählerarbeiten oder die Anmeldung fehlen und später extra berechnet werden.
Prüfen Sie deshalb nicht den Begriff, sondern den Inhalt: Was ist im Preis enthalten, und was wird extra berechnet? Ein Angebot ist nur dann ein Komplettangebot, wenn es alle Leistungen enthält, die für eine betriebsfertige Anlage nötig sind. Alles andere ist ein Teilangebot – auch wenn es „komplett“ heißt.
Der Angebotsinhalt: Was gehört in ein Komplettangebot mit Speicher?

Ein vollständiges Komplettangebot mit Speicher sollte mindestens diese Positionen enthalten:
| Position | Was dazu gehört |
|---|---|
| Module | Hersteller, Typ, Anzahl, Leistung in Wp |
| Wechselrichter | Hersteller, Typ, Leistung, Hybridfunktion |
| Speicher | Hersteller, Typ, nutzbare Kapazität in kWh |
| Montagesystem | Dachhaken, Schienen, Befestigung |
| Montage | Arbeitszeit, Dacharbeiten, Elektroarbeiten |
| Gerüst | Gerüst oder andere Zugangstechnik |
| Elektroarbeiten | Zählerschrank, Kabel, Anschlüsse |
| Anmeldung und Registrierung | Netzbetreiber, Marktstammdatenregister |
| Inbetriebnahme | Prüfung, Messung, Einweisung |
| Dokumentation | Anlagendokumentation, Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen |
| Abnahme | Abnahmeprotokoll, Übergabe |
Fehlt eine Position, fragen Sie, ob sie enthalten ist, wer sie übernimmt und was sie kostet. Ein Angebot, das einzelne Positionen nicht nennt, lässt sich nicht mit einem vollständigen Angebot vergleichen.
Angebotsumfang: Was ist „komplett“ bei einer Anlage mit Speicher?

Bei einer Anlage mit Speicher kommen Fragen hinzu, die bei einer Anlage ohne Speicher nicht auftreten:
- Speichergröße: Ist die nutzbare Kapazität in kWh genannt, nicht nur die Nennkapazität? Passt sie zu Anlagengröße und Verbrauch? Gängige Kombinationen sind 5 kWp mit 5 kWh oder 10 kWp mit 10 kWh Speicher.
- Wechselrichter und Speicher als System: Sind Wechselrichter und Speicher aufeinander abgestimmt? Handelt es sich um einen Hybridwechselrichter oder um einen AC-gekoppelten Speicher? Die Antwort beeinflusst Effizienz, Erweiterbarkeit und Preis.
- Notstromfunktion: Ist eine Notstromfunktion enthalten? Eine normale netzgekoppelte Anlage schaltet sich bei einem Stromausfall aus Sicherheitsgründen ab. Nur eine ausdrücklich vorgesehene Notstromfunktion kann ausgewählte Verbraucher weiter versorgen – sie erhöht die Kosten und muss im Angebot stehen, wenn Sie sie wünschen.
- Erweiterbarkeit: Lässt sich die Speicherkapazität später erweitern? Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
- Platzbedarf: Wo stehen Wechselrichter und Speicher? Ist der Aufstellort im Angebot genannt, und ist er geeignet – trocken, gut belüftet, gut erreichbar?
Preise einordnen: Was kostet ein Komplettangebot mit Speicher?

Als Richtwerte für typische Anlagen auf Einfamilienhäusern gelten, Stand: 08.11.2026:
| Anlage | Mit Speicher |
|---|---|
| 5 bis 12 kWp mit Speicher | 10.000 bis 20.000 Euro |
Zum Vergleich: Ohne Speicher kosten 5 bis 12 kWp etwa 6.500 bis 14.000 Euro. Pro Kilowattpeak liegen die Kosten für eine komplette Anlage ohne Speicher in der Regel bei etwa 1.010 bis 2.090 Euro, je nach Anlagengröße; mit Speicher liegt der Wert höher, je nach Speichergröße und System. Rechnen Sie den Preis pro kWp aus und prüfen Sie, ob der Aufpreis für den Speicher nachvollziehbar ist. Eine ausführliche Kostenübersicht finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Was kostet eine Solaranlage wirklich?
Ein Komplettangebot mit Speicher sollte die PV-Anlage, den Speicher, die Montage, Gerüst, Elektroarbeiten, Zählerschrank, Netzanschluss, Inbetriebnahme, Dokumentation und eine mögliche Notstromfunktion einzeln ausweisen, damit Sie jede Leistung einzeln prüfen können. Für begünstigte PV-Lieferungen und Installationen kann der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gelten. Die 30-kWp-Regel ist eine Vereinfachung zur Prüfung bestimmter Gebäudearten und keine allgemeine Obergrenze für qualifizierte Wohngebäude. Prüfen Sie, ob Module, wesentliche Komponenten und Speicher begünstigt sind und ob eigenständige Service- oder Wartungspositionen getrennt ausgewiesen werden. Wenn das Angebot die genannten Positionen nicht einzeln ausweist, fragen Sie schriftlich nach, welche Leistungen genau im Preis enthalten sind.
Der Vertrag zum Komplettangebot
- Leistungsumfang: Stehen alle vereinbarten Leistungen schriftlich im Vertrag? Verweist der Vertrag auf das Angebot, und ist das Angebot als Anlage beigefügt?
- Festpreis oder Preisvorbehalt: Ist der Preis fest, oder kann er sich ändern – etwa bei unvorhergesehenen Dacharbeiten? Unter welchen Bedingungen kann der Preis angepasst werden?
- Termine: Gibt es einen verbindlichen Montagetermin oder einen Zeitraum? Was passiert bei Verzögerungen? Gibt es eine Regelung für den Fall, dass Komponenten nicht lieferbar sind?
- Zahlungsplan: Zahlen Sie nach Baufortschritt oder alles im Voraus? Eine vollständige Vorauszahlung vor Montagebeginn ist ein Warnsignal. Üblich sind Abschlagszahlungen nach erbrachten Leistungen – zum Beispiel eine Anzahlung bei Auftragserteilung, eine Zahlung nach Montage und eine Schlusszahlung nach Inbetriebnahme und Abnahme.
- Garantien: Produkt- und Leistungsgarantie der Module, Garantie des Wechselrichters und des Speichers – mit Dauer, Bedingungen und Ansprechpartner. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
- Eigentum: Wann geht die Anlage in Ihr Eigentum über? Gibt es einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung?
- Abnahme und Übergabe: Gibt es eine förmliche Abnahme mit Protokoll? Was wird bei der Abnahme geprüft – Ertrag, Funktion, Speicher, App, Dokumentation? Was passiert bei Mängeln?
- Anmeldung: Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an und registriert sie im Marktstammdatenregister? Bis wann muss das geschehen sein? Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.
- Förderung: Wurde die Förderung – etwa der KfW-Kredit 270 – vor Projektbeginn und vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags beantragt? Das KfW-Programm 442 ist geschlossen.
- Stornierung und Widerruf: Welche Rechte gelten? Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, kann ein Widerrufsrecht bestehen – die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab.
- Bindung: Ein Dokument, das „Angebot“ überschrieben ist, ist nicht automatisch unverbindlich. Ob eine verbindliche Zusage vorliegt, hängt vom Inhalt, von der Bestimmtheit und von einem möglichen Ausschluss der Bindung ab. Prüfen Sie vor der Unterschrift insbesondere Preisvorbehalte, Gültigkeitsdauer, den Umfang der Leistungen, Anlagen und des Angebots sowie die Annahmebedingungen.
Ertragsprognose und Wirtschaftlichkeit

Ein Komplettangebot mit Speicher sollte eine Ertragsprognose enthalten, die Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt ausweist. Nur so können Sie einschätzen, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen und wie viel Sie einspeisen. Die Prognose sollte nennen:
- den erwarteten Jahresertrag in kWh,
- den spezifischen Ertrag in kWh pro kWp (in der Regel etwa 900 bis 1.100 kWh pro kWp),
- die Annahmen zu Ausrichtung, Neigung und Verschattung,
- den erwarteten Eigenverbrauch mit Speicher und – falls ausgewiesen – ohne Speicher,
- die erwartete Einspeisung in kWh pro Jahr.
Die Einspeisevergütung nach dem EEG hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt ab: Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, liegt sie bei 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und bei 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung (Stand: 08.11.2026). Für größere Anlagen gelten niedrigere Sätze, die anteilig nach Leistung berechnet werden: über 10 bis 40 kW 6,66 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 10,24 Cent pro kWh bei Volleinspeisung, über 40 bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent pro kWh. Das EEG 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2026; die Nachfolgeregelung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Prüfen Sie deshalb vor einer Entscheidung die dann aktuellen Fördersätze. Mit Speicher speisen Sie weniger ein, weil Sie mehr selbst verbrauchen – das ist gewollt, weil Eigenverbrauch in der Regel wirtschaftlich wichtiger ist als die Einspeisevergütung.
Vorsicht bei Prognosen, die deutlich über dem üblichen Bereich liegen oder die den Eigenverbrauch ohne nachvollziehbare Annahmen sehr hoch ansetzen. Fragen Sie nach der Berechnung, wenn Ihnen etwas unplausibel vorkommt.
Abnahme und Übergabe: So prüfen Sie die fertige Anlage

Die Abnahme ist der Moment, in dem Sie prüfen, ob die Anlage wie vereinbart geliefert und montiert wurde. Lassen Sie sich Zeit dafür und bestehen Sie auf ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Prüfen Sie bei der Abnahme:
- Sind alle vereinbarten Komponenten montiert – Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem?
- Funktioniert die Anlage? Zeigt die App Ertrag, Verbrauch und Speicherstand an?
- Lädt und entlädt der Speicher wie vorgesehen?
- Sind alle Unterlagen übergeben – Anlagendokumentation, Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen?
- Ist die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt oder zumindest eingeleitet? Ist die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt?
- Gibt es sichtbare Mängel an Dach, Montage oder Elektroinstallation?
Klären Sie schriftlich, wer den Netzanschlussantrag stellt und wer die Kommunikation mit dem Netzbetreiber koordiniert. Der Netzbetreiber muss den Anschluss vor der Inbetriebnahme genehmigen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Sie ist ein eigener Arbeitsschritt und ersetzt weder die Kommunikation mit dem Netzbetreiber noch die technischen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Die Übergabe sollte die vollständige Dokumentation enthalten: MaStR-Nummer, Bestätigung des Netzbetreibers, Zählerdaten, Schalt- und Anlagenplan, Datenblätter, Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen und Abnahmeprotokoll. Fragen Sie nach, ob die gesamte Dokumentation im Angebot als Übergabepaket vorgesehen ist.
Die Schlusszahlung wird in der Regel mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB). Mängel sollten einzeln im Abnahmeprotokoll beschrieben und mit einer Frist zur Nachbesserung hinterlegt werden. Bei einem Mangel kann ein angemessener Teil der Vergütung zurückbehalten werden, in der Regel in Höhe des doppelten voraussichtlichen Nachbesserungsaufwands (§ 641 Abs. 3 BGB). Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall zulässig ist, hängt vom Mangel und vom Vertrag ab. Bei Streit über wesentliche Mängel vor Abnahme oder Zahlung sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Checkliste für das Komplettangebot mit Speicher
- Anlagengröße in kWp und Speichergröße in kWh (nutzbare Kapazität) genannt
- Hersteller und Typ aller Komponenten genannt
- Ertragsprognose mit Annahmen, Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt
- Alle Kostenpositionen einzeln aufgeführt, einschließlich Montage, Gerüst, Elektroarbeiten und Anmeldung
- Preis pro kWp berechnet und mit Richtwerten verglichen
- Garantien für Module, Wechselrichter und Speicher geprüft
- Zahlungsplan nach Baufortschritt, keine vollständige Vorauszahlung
- Termine, Abnahme und Übergabe schriftlich geregelt
- Förderung (KfW 270) vor Projektbeginn und vor einem rechtsverbindlichen Vertrag beantragt
- Umsatzsteuer (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, 30-kWp-Regel ist eine Vereinfachung) geprüft
- Versicherung geprüft
- Anmeldung und Registrierung schriftlich vereinbart
Häufige Fragen
Ist ein Komplettangebot immer günstiger als der Einzelkauf?
Nicht automatisch. Ein Komplettangebot kann durch abgestimmte Komponenten günstiger sein als der Einzelkauf, aber nur ein vollständiger Angebotsvergleich zeigt das. Vergleichen Sie Komplettangebote nur mit anderen Komplettangeboten mit demselben Umfang.
Was mache ich, wenn Positionen im Angebot fehlen?
Bitten Sie schriftlich um Ergänzung. Wenn der Anbieter die Positionen nicht ergänzt oder die Kosten nicht nennt, ist das ein Grund, einen anderen Anbieter zu wählen. Unterschreiben Sie kein Angebot, das Sie nicht vollständig verstehen.
Kann ich den Speicher auch später nachrüsten?
Oft ja, wenn der Wechselrichter speicherfähig ist. Klären Sie vor dem Kauf, ob eine Nachrüstung möglich ist und was sie kosten würde. Eine Nachrüstung ist in der Regel teurer als der direkte Kauf mit Speicher, gibt Ihnen aber Flexibilität.
Fazit
Ein Komplettangebot für eine Solaranlage mit Speicher ist nur dann komplett, wenn es alle Komponenten, alle Leistungen, eine Ertragsprognose, Garantien, Termine und die Abnahme schriftlich regelt. Prüfen Sie den Angebotsinhalt Position für Position, lesen Sie den Vertrag vollständig und bestehen Sie auf eine förmliche Abnahme mit Protokoll. So wird aus einem Paketversprechen eine betriebsfertige Anlage, die zu Ihrem Haus und Ihrem Verbrauch passt.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Verbraucherzentrale – Erneuerbare Energien: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien
- Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/