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KfW-Förderung für Solaranlagen: Voraussetzungen und Antragstellung

So beantragen Sie den KfW-Kredit 270: Voraussetzungen, Unterlagen, Bankprüfung, Antragszeitpunkt und Auszahlung Schritt für Schritt.

Die KfW-Förderung für Solaranlage ist das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“: ein zinsgünstiger Kredit, den Sie über Ihre Hausbank beantragen. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellt, kann die Finanzierung seiner Photovoltaikanlage deutlich günstiger gestalten. Dieser Artikel erklärt alle Voraussetzungen im Detail, die Antragstellung Schritt für Schritt und die häufigsten Gründe für eine Ablehnung – damit Ihr Antrag nicht an einem vermeidbaren Fehler scheitert.

Stand: 15.10.2026 – Die Programmbedingungen der KfW können sich ändern. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen auf der Programmseite der KfW.

Diagramm: Der KfW-Antrag in sechs Schritten – Prüfen, Angebot, Unterlagen, Antrag bei der Bank, Prüfung und Zusage, Vertrag und Start
Der Antrag in sechs Schritten: Prüfen, Angebot einholen, Unterlagen zusammenstellen, Antrag bei der Bank stellen, Prüfung und Zusage abwarten, dann Vertrag schließen und starten.

KfW Förderung Solaranlage: Welche gibt es?

Für private Photovoltaikanlagen gibt es derzeit ein KfW-Programm: den Kredit 270. Einen Zuschuss – also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen – gibt es für Photovoltaikanlagen derzeit nicht. Das frühere Zuschussprogramm 442 für private Ladeinfrastruktur in Kombination mit Photovoltaik und Speicher ist geschlossen.

Das Programm 270 ist ein Kredit. Sie zahlen ihn in monatlichen Raten zurück. Der Vorteil: Die Laufzeiten sind auf die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage abgestimmt. Der Zinssatz wird individuell festgelegt; KfW 270 ist nicht automatisch günstiger als jedes Bankdarlehen. Die KfW selbst ist nicht Ihre Vertragspartnerin – den Kreditvertrag schließen Sie mit Ihrer Bank ab, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Die vollständigen Konditionen des Programms finden Sie in unserem Überblick zur Förderung für Solaranlagen.

Die Voraussetzungen für die KfW-Förderung für Solaranlage im Überblick

Damit Ihr Antrag auf die KfW-Förderung für Solaranlage bewilligt wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Voraussetzungen zur Person, zur Anlage und zum Verfahren.

Voraussetzungen zur Person

KfW 270 steht nicht nur privaten Hauseigentümern offen. Die KfW nennt unter anderem private und öffentliche Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller und Freiberufler als mögliche Antragsteller. Für Privatpersonen gilt, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist oder verkauft werden muss. Ein gesonderter Einspeisevertrag ist nicht erforderlich. Wer eine Anlage auf einem gemieteten Gebäude plant, muss die erforderlichen Nutzungs- und Zustimmungsrechte nachweisen und vorab mit Finanzierungspartner und Eigentümer klären, ob das Vorhaben umgesetzt werden darf. Die Eigentümerstellung sollte nicht als pauschale KfW-Voraussetzung dargestellt werden.

  • Nutzungsrechte: Wer eine Anlage auf einem gemieteten Gebäude plant, muss die erforderlichen Nutzungs- und Zustimmungsrechte nachweisen und vorab mit Finanzierungspartner und Eigentümer klären, ob das Vorhaben umgesetzt werden darf.
  • Bonität: Ihre Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit wie bei einem normalen Kredit. Sie prüft Ihr Einkommen, Ihre bestehenden finanziellen Verpflichtungen und Ihre Schufa-Auskunft. Eine ausreichende Bonität ist Voraussetzung für die Bewilligung.
  • Standort in Deutschland: Die Anlage muss in Deutschland errichtet werden.

Voraussetzungen zur Anlage

  • Photovoltaikanlage: Gefördert wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage, in der Regel auf einem Wohngebäude, einem Nebengebäude oder einer Garage.
  • Fachgerechte Errichtung: Die KfW-Produktseite nennt keinen pauschalen Fachbetrieb als allgemeine persönliche Antragsvoraussetzung. Die Anlage und insbesondere der elektrische Anschluss müssen dennoch alle geltenden technischen und netzseitigen Anforderungen erfüllen.
  • Technische Anforderungen: Die Anlage muss den technischen Anforderungen des Programms entsprechen. Ihr Fachbetrieb kennt die aktuellen Anforderungen und kann bestätigen, dass die geplante Anlage sie erfüllt.
  • Speicher nur in Kombination: Ein Stromspeicher wird in der Regel nur gefördert, wenn er zusammen mit der Photovoltaikanlage errichtet wird.

Voraussetzungen zum Verfahren

  • Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben oder mit der Maßnahme beginnen. Das ist die wichtigste Voraussetzung – und die am häufigsten verletzte.
  • Antrag über eine Bank: Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank Ihrer Wahl.
  • Verwendungsnachweis: Nach der Fertigstellung müssen Sie nachweisen, dass das Geld wie beantragt verwendet wurde – in der Regel mit der Schlussrechnung und den Zahlungsnachweisen.

Was wird genau gefördert?

Zwei Monteure montieren Solarmodule auf dem Dach eines Wohnhauses bei klarem Himmel.
Der Kredit 270 kann die gesamten förderfähigen Kosten der Anlage abdecken – von den Modulen bis zur Montage.

Die KfW-Förderung für Solaranlage kann die gesamten förderfähigen Kosten der Anlage abdecken. Dazu gehören in der Regel:

KostenpositionFörderfähig?
SolarmoduleJa
WechselrichterJa
Montagesystem und BefestigungJa
Stromspeicher (mit der Anlage errichtet)Ja
Verkabelung und SchutztechnikJa
Montage und Installation durch den FachbetriebJa
Anpassung des Zählerschranks, soweit für die Anlage nötigIn der Regel ja
Planungskosten des FachbetriebsIn der Regel ja

Nicht förderfähig sind in der Regel eine Wallbox allein, eine Dachsanierung ohne Zusammenhang mit der Anlage und reine Eigenleistungen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Position förderfähig ist, klären Sie das vor der Antragstellung mit Ihrer Bank.

Die Antragstellung Schritt für Schritt

Hauseigentümer übergibt Dokumente an einen Bankberater über den Schreibtisch in einer modernen Bankfiliale.
Beim Banktermin reichen Sie den Antrag ein – erst danach unterschreiben Sie den Vertrag.

Der Antrag auf die KfW-Förderung für Solaranlage läuft in sechs Schritten ab – und die Reihenfolge ist entscheidend:

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Projekt und Ihre Person zum Programm passen. Privatpersonen müssen die Einspeise- beziehungsweise Verkaufsbedingung erfüllen; Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.
  2. Holen Sie ein detailliertes, zunächst nicht bindendes Angebot ein. Es sollte Anlagenleistung, Module, Wechselrichter, Speicher, Planung, Montage, Netzanschluss und Gesamtkosten getrennt ausweisen.
  3. Bereiten Sie die Unterlagen für Ihre Bank vor: Angebot, technische Projektbeschreibung, Angaben zum geplanten Einspeiseanteil, persönliche Bonitätsunterlagen und – falls erforderlich – Eigentums- oder Nutzungsnachweise sowie Zustimmungen.
  4. Stellen Sie den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen und bevor Sie einen rechtlich bindenden Kauf- oder Installationsvertrag abschließen. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt.
  5. Die Bank prüft Bonität und Sicherheiten. Der Zinssatz wird individuell festgelegt; KfW 270 ist nicht automatisch günstiger als jedes Bankdarlehen. Eigenkapital ist für eine 100-Prozent-Finanzierung nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber die Risikoeinstufung und den Zinssatz beeinflussen.
  6. Nach der KfW-Zusage schließen Sie den Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner und können das Vorhaben starten. Der zugesagte Betrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und kann innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die KfW kann Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung verlangen; die Auszahlung ist aber nicht pauschal erst nach Abschluss des gesamten Projekts möglich.

Hinweis zur Installation: Die KfW-Produktseite nennt keinen pauschalen Fachbetrieb als allgemeine persönliche Antragsvoraussetzung. Die Anlage und insbesondere der elektrische Anschluss müssen dennoch alle geltenden technischen und netzseitigen Anforderungen erfüllen. Lassen Sie die fachgerechte Planung und den sicheren Netzanschluss schriftlich im Angebot bestätigen.

Dokumenten-Checkliste auf einer Seite

Checkliste mit Dokumenten, ein Stift markiert einen Punkt ab, Laptop im Hintergrund im Homeoffice.
Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch, damit keine Unterlage fehlt.
UnterlageWozu sie dient
Detailliertes, zunächst nicht bindendes AngebotAnlagenleistung, Module, Wechselrichter, Speicher, Planung, Montage, Netzanschluss und Gesamtkosten getrennt ausgewiesen
Technische ProjektbeschreibungAnlage, Speicher und geplanter Einspeiseanteil
Angaben zum geplanten EinspeiseanteilNachweis der Einspeise- beziehungsweise Verkaufsbedingung für Privatpersonen
Persönliche BonitätsunterlagenEinkommen, bestehende Kredite und finanzielle Verpflichtungen
Eigentums- oder Nutzungsnachweise und ZustimmungenFalls erforderlich, etwa bei einem gemieteten Gebäude
ErtragsprognoseGegebenenfalls, zur technischen Beschreibung der Anlage

Vor der Unterschrift: Zeitplan

ZeitpunktWas zu tun ist
Vor dem AntragAngebote einholen (nicht bindend), Unterlagen zusammenstellen, Bank auswählen
Antrag stellenBei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl – vor Beginn des Vorhabens und vor einem rechtlich bindenden Kauf- oder Installationsvertrag
Nach der ZusageKreditvertrag mit dem Finanzierungspartner schließen, dann Auftrag erteilen und mit der Montage beginnen
Nach der FertigstellungVerwendungsnachweis einreichen (Schlussrechnung und Zahlungsnachweise); zugesagten Betrag innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen

Was passiert, wenn sich die Anlage nach der Zusage ändert?

Nach der Zusage sind kleine Änderungen in der Regel unproblematisch – zum Beispiel ein anderes Modulmodell mit gleicher Leistung oder eine Anpassung bei der Verkabelung. Größere Änderungen sollten Sie aber vorab mit Ihrer Bank klären: eine deutlich größere oder kleinere Anlage, ein anderer Standort oder ein anderer Speicher. Wenn sich der Kreditbetrag ändert, muss die Bank die Zusage möglicherweise anpassen. Halten Sie solche Änderungen schriftlich fest und informieren Sie die Bank rechtzeitig – nicht erst nach der Installation.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

Person am Schreibtisch liest mit ernstem Gesichtsausdruck einen Brief, Dokumente und Laptop liegen daneben.
Wird der Antrag abgelehnt, liegt es meist an einer nicht erfüllten Voraussetzung – prüfen Sie die Gründe genau.

Ein Antrag auf den KfW-Kredit 270 wird abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die häufigsten Gründe sind:

  • Vertrag bereits unterschrieben: Wenn Sie den Kauf- oder Installationsvertrag bereits unterschrieben haben, wurde die Maßnahme als begonnen gewertet – und der Antrag ist nicht mehr möglich.
  • Bonität nicht ausreichend: Ihre Bank hat die Bonität geprüft und das Risiko als zu hoch eingestuft.
  • Anlage nicht förderfähig: Die geplante Anlage entspricht nicht den Programmbedingungen, zum Beispiel wenn es sich um eine reine Eigenleistung handelt oder die technischen Anforderungen nicht erfüllt sind.
  • Unterlagen unvollständig: Wichtige Unterlagen fehlen oder sind nicht aussagekräftig, zum Beispiel ein Angebot ohne Gesamtkosten oder ohne Anlagenleistung.
  • Maßnahme bereits begonnen: Wenn die Montage bereits begonnen hat, ist der Antrag nicht mehr möglich.

Wenn Ihr Antrag auf die KfW-Förderung für Solaranlage abgelehnt wurde, fragen Sie bei Ihrer Bank nach dem genauen Grund. In einigen Fällen lässt sich der Antrag mit geänderten Angaben oder mit einem anderen Angebot erneut stellen. Und: Eine Ablehnung bei einer Bank bedeutet nicht automatisch, dass jede Bank ablehnt.

KfW-Förderung für Solaranlage und andere Vorteile kombinieren

Die KfW-Förderung für Solaranlage kann mit anderen Vorteilen kombiniert werden:

  • Nullsteuersatz (Umsatzsteuer): Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Die 30-kWp-Grenze im Marktstammdatenregister dient als gesetzliche Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudevoraussetzung; sie ist keine pauschale Zusage für jede Anlage.
  • Einspeisevergütung: Für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie die Einspeisevergütung nach dem EEG. Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 sind das 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung (Stand: 15.10.2026). Die genauen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
  • Regionale Zuschüsse: In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Zuschüsse. Diese sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an den Einbau eines Speichers oder an die Kombination mit einer Wärmepumpe. Prüfen Sie die Programme in Ihrer Region – aber verlassen Sie sich nicht auf eine Förderung, die zum Zeitpunkt Ihres Antrags möglicherweise nicht mehr verfügbar ist.

Eine ausführliche Übersicht zu Kosten, Ertrag und Förderung finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Preise, Speicher & Förderung

Häufige Fragen

Kann ich die KfW-Förderung für Solaranlage auch online beantragen?

Der Antrag wird über Ihre Bank gestellt. Viele Banken bieten einen Online-Antrag an, bei dem Sie die Unterlagen digital einreichen können. Die Bank leitet den Antrag dann an die KfW weiter.

Wie lange ist die Zusage gültig?

Der zugesagte Betrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und kann innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die KfW kann Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung verlangen; die Auszahlung ist aber nicht pauschal erst nach Abschluss des gesamten Projekts möglich. Die genaue Frist steht in Ihrem Kreditvertrag oder in der Zusage.

Kann ich den Kredit auch für eine Anlage auf einem vermieteten Haus beantragen?

Wer eine Anlage auf einem gemieteten Gebäude plant, muss die erforderlichen Nutzungs- und Zustimmungsrechte nachweisen und vorab mit Finanzierungspartner und Eigentümer klären, ob das Vorhaben umgesetzt werden darf. Die Eigentümerstellung ist keine pauschale KfW-Voraussetzung. Klären Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, wie die steuerliche Behandlung aussieht.

Was kostet der Antrag?

Die Bank kann eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die genauen Kosten hängen von Ihrer Bank ab. Der Kredit selbst hat – neben den Zinsen – in der Regel keine weiteren Kosten.

Kann ich den Kredit nachträglich beantragen?

Nein. Wenn der Vertrag mit dem Fachbetrieb bereits unterschrieben ist oder die Maßnahme begonnen hat, ist der Antrag nicht mehr möglich. Der Antrag muss vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Fazit

Der KfW-Kredit 270 kann unter anderem private und öffentliche Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller und Freiberufler finanzieren. Die Voraussetzungen sind überschaubar, aber die Reihenfolge ist entscheidend: erst Angebote einholen, dann den Antrag auf die KfW-Förderung für Solaranlage über die Bank stellen, erst nach der Zusage den Vertrag unterschreiben. Wer den Antrag zu spät stellt oder mit einem unvollständigen Angebot antritt, verliert den Anspruch. Bereiten Sie die Unterlagen sorgfältig vor und lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb und Ihrer Bank bestätigen, dass die geplante Anlage die Programmbedingungen erfüllt.

Quellen