Das KfW-Programm 270 ist die wichtigste bundesweite Förderung für Photovoltaikanlagen. Der vollständige Name lautet „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Es handelt sich um einen Kredit – nicht um einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Sie beantragen ihn über Ihre Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Dieser Artikel erklärt das Programm verständlich: Was wird gefördert, wer kann den Kredit bekommen, wie hoch ist er, und wie läuft der Antrag ab?
Stand: 16.10.2026 – Zinssätze und Programmbedingungen ändern sich. Verbindliche Konditionen finden Sie auf der Programmseite der KfW und bei Ihrer Bank.

Was ist das Programm 270?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die Förderbank des Bundes. Mit dem Programm 270 fördert sie Investitionen in erneuerbare Energien – darunter Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Das Programm gibt es schon seit vielen Jahren, und es ist nach der Schließung des Zuschussprogramms 442 im Februar 2024 das maßgebliche KfW-Programm für Photovoltaikanlagen.
Das Prinzip ist einfach: Sie leihen sich Geld für Ihre Photovoltaikanlage. Der individuelle Zinssatz wird von Ihrer Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten bestimmt und ist nicht automatisch günstiger als bei einem normalen Bankkredit. Die KfW stellt das Geld über Ihre Bank zur Verfügung, und Ihre Bank schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab. Die KfW selbst ist nicht Ihre Vertragspartnerin – Ihre Bank ist es.
Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 270 finanziert Investitionen in erneuerbare Energien. Bei Photovoltaik umfasst das die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Auch zugehörige Planungs-, Projektierungs- und Installationskosten sowie Batteriespeicher werden im Produktangebot aufgeführt. Die Anlage muss die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte sind laut KfW nicht förderfähig.
Die KfW nennt in ihren häufigen Fragen ausdrücklich die Möglichkeit, eine Dachsanierung mitzufinanzieren. Lassen Sie sich vor Antragstellung bestätigen, welche Dacharbeiten im konkreten PV-Projekt als förderfähige Kosten anerkannt werden. Batteriespeicher sind im Produktangebot als förderfähige Investition aufgeführt. Bei einem alleinigen Speicher-Nachrüstprojekt ohne neue PV-Anlage sollte die konkrete Förderfähigkeit anhand des aktuellen Merkblatts und mit dem Finanzierungspartner geprüft werden; versprechen Sie weder eine pauschale Förderung noch einen pauschalen Ausschluss.
Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Der Kreditbetrag kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen; einen Mindestbetrag gibt es nicht. Eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus kostet zwischen 7.000 und 21.000 Euro, je nach Größe und Speicher.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden in der Regel:
- Anlagen, mit deren Bau bereits begonnen wurde, bevor der Kredit beantragt wurde
- Reine Eigenleistungen ohne Fachbetrieb
- Anlagen, die nicht den technischen Anforderungen des Programms entsprechen
- Eine Wallbox allein – sie ist kein Bestandteil des Programms 270
Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Komponente förderfähig ist, fragen Sie Ihre Bank oder Ihren Fachbetrieb vor der Antragstellung.
Wer kann den KfW-Kredit 270 bekommen?
Antragsberechtigt sind unter anderem private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller und Freiberufler. Für Privatpersonen gilt eine wichtige Voraussetzung: Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen oder verkaufen. Ein gesonderter Einspeisevertrag ist laut KfW nicht erforderlich. Das Programm ist daher nicht auf Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Dachanlage beschränkt.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes oder haben ein entsprechendes Nutzungsrecht.
- Die Anlage wird in Deutschland errichtet.
- Die Anlage wird von einem Fachbetrieb errichtet.
- Sie beantragen den Kredit vor Beginn der Maßnahme – also bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder mit dem Bau beginnen.
- Ihre Bank prüft Ihre Bonität wie bei einem normalen Kredit und muss den Antrag befürworten.
Die Bonitätsprüfung ist ein normaler Bestandteil des Verfahrens. Die Bank prüft Ihr Einkommen, Ihre bestehenden Verpflichtungen und Ihre Schufa-Auskunft. Ein negativer Schufa-Eintrag oder eine sehr hohe bestehende Verschuldung kann dazu führen, dass die Bank den Kredit ablehnt – das ist dann eine Entscheidung der Bank, nicht der KfW.
Wie hoch sind Zinssatz und Laufzeit?
KfW 270 ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Der Kreditbetrag kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen; einen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Laufzeit kann – je nach Variante – bis zu 30 Jahre betragen. Möglich sind bis zu 20 Jahre Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufzeiten bis zu fünf Jahren. Der individuelle Zinssatz wird von der finanzierenden Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten ermittelt. Die Rückzahlung erfolgt nach einer tilgungsfreien Zeit in gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zuzüglich Zinsen. Die Konditionen sind nicht automatisch günstiger als ein gewöhnlicher Bankkredit.
Ein Beispiel zur Orientierung: Bei einem Kredit von 12.000 Euro, 10 Jahren Laufzeit und 3 Prozent Zinsen pro Jahr liegt die monatliche Rate bei etwa 116 Euro. Bei 20 Jahren Laufzeit sinkt die Rate auf etwa 66 Euro, aber die Gesamtzinskosten steigen deutlich. Das ist die Größenordnung eines gewöhnlichen monatlichen Annuitätendarlehens, nicht der vierteljährliche Tilgungsplan des KfW-Kredits. Die genauen Zahlen hängen von den aktuellen Konditionen ab – lassen Sie sich von Ihrer Bank ein konkretes Angebot mit effektivem Jahreszins, Rate und Gesamtkosten geben.
Wie beantragen Sie den KfW-Kredit 270?

Der Antrag läuft in vier Schritten:
1. Angebote einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben ein. Die Angebote sollten alle Positionen enthalten: Module, Wechselrichter, Montage, Speicher, Elektroarbeiten und Anmeldung. Unterschreiben Sie noch nichts.
2. Beratung bei der Bank
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank Ihrer Wahl. Sagen Sie, dass Sie den KfW-Kredit 270 für eine Photovoltaikanlage beantragen möchten. Bringen Sie das Angebot des Fachbetriebs und Nachweise über Ihr Einkommen mit.
3. Antrag stellen und Zusage abwarten
Die Bank prüft Ihre Bonität und stellt den Antrag bei der KfW. Die KfW prüft den Antrag und erteilt die Zusage. Das dauert in der Regel mehrere Wochen. Unterschreiben Sie in dieser Zeit keinen Vertrag mit dem Fachbetrieb.
4. Vertrag unterschreiben und Anlage bauen lassen
Erst nach der Zusage unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb. Danach wird die Anlage montiert, in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet. Nach der Fertigstellung reichen Sie den Verwendungsnachweis bei Ihrer Bank ein – in der Regel die Schlussrechnung und die Zahlungsnachweise.
Den ausführlichen Ablauf und die Checkliste mit allen Unterlagen finden Sie im Artikel KfW-Förderung für Solaranlagen: Voraussetzungen und Antragstellung.
Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Antrag verlangt die Bank in der Regel:
- Das schriftliche Angebot des Fachbetriebs
- Angaben zur Anlage: Leistung in Kilowattpeak (kWp), gegebenenfalls Speichergröße in Kilowattstunden (kWh)
- Nachweise über Ihr Einkommen (Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
- Angaben zu bestehenden Krediten und finanziellen Verpflichtungen
- Angaben zum Gebäude: Adresse, Eigentumsnachweis, Art des Gebäudes
Fragen Sie Ihre Bank vor dem Termin, welche Unterlagen sie genau benötigt. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich.
KfW 270 und KfW 442: Der Unterschied

Viele Hauseigentümer verwechseln die beiden Programme. Der Unterschied ist wichtig:
| KfW 270 | KfW 442 | |
|---|---|---|
| Art | Kredit (rückzahlbar) | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Zweck | Photovoltaikanlage und Speicher | Private Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik und Speicher |
| Status | Offen, Anträge möglich | Geschlossen seit Februar 2024 |
| Antrag über | Hausbank | Direkt bei der KfW (war) |
Das Programm 442 endete im Februar 2024, als der Fördertopf ausgeschöpft war. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen. Wenn Ihnen heute jemand einen Zuschuss aus Programm 442 verspricht, ist das Angebot unseriös oder bezieht sich auf ein anderes Programm. Für Photovoltaik ist das Programm 270 das aktuelle Programm.
Kann man den KfW-Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, in der Regel schon. Der KfW-Kredit 270 lässt sich kombinieren mit:
- Dem Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden zahlen Sie keine Umsatzsteuer. Das gilt automatisch und unabhängig vom Kredit.
- Der Einspeisevergütung nach dem EEG: Für eingespeisten Strom erhalten Sie über 20 Jahre eine Vergütung vom Netzbetreiber. Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 sind das 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung (Stand: 16.10.2026).
- Regionalen Zuschüssen: Einige Bundesländer und Kommunen fördern Photovoltaik zusätzlich. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms – eine Kombination ist in der Regel möglich, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Häufige Fehler beim KfW-Kredit 270
- Vertrag vor dem Antrag unterschreiben: Der häufigste Fehler. Der Kredit kann dann in der Regel nicht mehr beantragt werden.
- Nur eine Bank fragen: Die Konditionen können sich zwischen Banken unterscheiden. Fragen Sie bei Bedarf eine zweite Bank.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise verzögern die Bewilligung um Wochen.
- Die tilgungsfreie Anlaufzeit missverstehen: In der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – die Tilgung beginnt danach. Planen Sie die höhere Rate nach der Anlaufzeit ein.
- Änderungen an der Anlage ohne Rücksprache: Wenn sich die Anlage nach der Zusage ändert – zum Beispiel eine andere Leistung oder ein größerer Speicher –, sprechen Sie vorher mit Ihrer Bank.
Häufige Fragen
Muss ich den KfW-Kredit bei meiner Hausbank beantragen?
Nein. Sie können den Kredit bei jeder Bank beantragen, die das Programm 270 anbietet. Die meisten Hausbanken tun das. Es kann sich lohnen, die Konditionen von zwei Banken zu vergleichen.
Wie lange dauert es bis zur Zusage?
Das hängt von der Bank und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen von der Beratung bis zur Zusage. Planen Sie diese Zeit ein und unterschreiben Sie den Vertrag erst nach der Zusage.
Kann ich den Kredit auch für einen Speicher allein beantragen?
Das hängt vom konkreten Vorhaben ab. Batteriespeicher sind im Produktangebot als förderfähige Investition aufgeführt. Bei einem alleinigen Speicher-Nachrüstprojekt ohne neue PV-Anlage sollten Sie die konkrete Förderfähigkeit anhand des aktuellen Merkblatts und mit dem Finanzierungspartner prüfen. Eine pauschale Förderung oder ein pauschaler Ausschluss lässt sich nicht versprechen.
Was passiert, wenn die Bank den Kredit ablehnt?
Dann können Sie es bei einer anderen Bank versuchen oder die Anlage aus Eigenkapital oder mit einem normalen Bankkredit finanzieren. Die Ablehnung durch eine Bank bedeutet nicht, dass eine andere Bank ebenfalls ablehnt – die Banken bewerten die Bonität unterschiedlich.
Muss ich den Kredit zurückzahlen?
Ja. Der KfW-Kredit 270 ist ein Kredit, kein Zuschuss. Sie zahlen ihn nach einer tilgungsfreien Zeit in gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zuzüglich Zinsen zurück. Der Zinssatz wird von Ihrer Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten bestimmt und ist nicht automatisch günstiger als bei einem normalen Kredit.
Fazit
Der KfW-Kredit 270 ist eine wichtige Finanzierung für eine Photovoltaikanlage: über die Hausbank zu beantragen und mit den gesamten Kosten der Anlage kombinierbar. Die wichtigste Regel ist die Reihenfolge: erst Angebote einholen, dann den Kredit beantragen, erst nach der Zusage den Vertrag unterschreiben. Wer diese Regel einhält, sich von seiner Bank die Konditionen mit effektivem Jahreszins und Gesamtkosten geben lässt und die Anlage nach der Fertigstellung ordnungsgemäß nachweist, nutzt das Programm ohne unnötige Risiken.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Verbraucherzentrale – Erneuerbare Energien: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien
- Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/