Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und ein Bundesland, in dem viele Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage planen. Neben den bundesweiten Vorteilen – KfW-Kredit, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung – gibt es in NRW immer wieder regionale Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene. Dieser Artikel erklärt, welche Arten von Förderung es in NRW gibt, wer sie bekommen kann und wo Sie die aktuellen Programme und Bedingungen prüfen. Die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik nennt für ihre Module konkrete Fördersätze und Höchstgrenzen; ob ein Modul gerade Anträge annimmt, hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab und muss bei der zuständigen Bewilligungsstelle geprüft werden.
Stand: 14.10.2026 – Regionale Förderprogramme ändern sich häufig. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des Landes, Ihrer Kommune und der Förderstellen. Die Angaben in diesem Artikel ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

Die bundesweite Förderung gilt auch in NRW
Zuerst die gute Nachricht: Alle bundesweiten Vorteile für Photovoltaikanlagen gelten in Nordrhein-Westfalen genauso wie in jedem anderen Bundesland:
- KfW-Kredit 270: Der zinsgünstige Kredit der KfW für Photovoltaikanlagen und Speicher, zu beantragen über Ihre Hausbank – vor Vertragsabschluss.
- Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer): Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage auf oder in der Nähe von begünstigten Gebäuden installiert wird. Die 30-kWp-Grenze im Marktstammdatenregister dient als gesetzliche Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudevoraussetzung; sie ist keine pauschale Zusage für jede Anlage.
- Einspeisevergütung nach dem EEG: Für eingespeisten Strom erhalten Sie über 20 Jahre eine Vergütung vom Netzbetreiber. Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 sind das 7,70 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Teileinspeisung und 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung (Stand: 14.10.2026).
Diese drei Bausteine sind die verlässliche Grundlage jeder Finanzierung in NRW. Regionale Zuschüsse kommen – wenn es sie gerade gibt – zusätzlich dazu. Eine ausführliche Kostenübersicht finden Sie im Artikel Solaranlage Kosten: Preise, Speicher & Förderung
Welche regionalen Programme gibt es in NRW?

Die wichtigste Landesförderung für Photovoltaik in NRW ist die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik. Daneben gibt es kommunale Programme und Angebote einzelner Kommunen. Die folgende Übersicht trennt die sechs wichtigsten Fälle – von der gewöhnlichen privaten Dachanlage bis zu großen Freiflächenanlagen.
Für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 2. September 2026 eine neue Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik. Sie enthält mehrere gezielte Photovoltaik-Fördermodule, ist aber kein pauschaler Zuschuss für jede private Dachanlage auf einem Einfamilienhaus. Zu den ausdrücklich genannten Vorhaben gehören nicht über das EEG geförderte Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp, Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden, die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern vor einer neuen PV-Anlage mit mehr als 30 kWp, gebäudeintegrierte Fassaden-Photovoltaik sowie PV-Carports über bestimmten offenen Parkplätzen an Nicht-Wohngebäuden.
Gewöhnliche private Dachanlage
Für eine gewöhnliche private Dachanlage auf einem Einfamilienhaus gibt es aus progres.nrw keinen pauschalen Zuschuss. Für eine gewöhnliche private Dachanlage bleiben KfW 270, steuerliche Regeln und EEG-Vergütung die wichtigsten bundesweiten Bausteine; kommunale Programme müssen separat und aktuell geprüft werden.
Kommunale Dachanlagen mit Speicher

Kommunale Dachanlagen mit Speicher: nur für antragsberechtigte Städte, Gemeinden, Kreise und deren Zusammenschlüsse; die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss mindestens 80 Prozent betragen. Die Förderquote kann bis zu 90 Prozent erreichen, die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro.
Hauselektrik in Mehrparteienhäusern
Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern: Voraussetzung ist eine neu zu errichtende PV-Anlage mit mehr als 30 kWp. Die Förderung beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro.
Fassaden-Photovoltaik

Fassaden-Photovoltaik: bis zu 350 Euro je kWp, höchstens 50.000 Euro je Gebäude und Netzanschluss.
PV-Carports

PV-Carports: für offene Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen, die einem vor 2022 errichteten Nicht-Wohngebäude dienen; bis zu 500 Euro je kWp, höchstens 50.000 Euro.
Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaik
Zu den ausdrücklich genannten Vorhaben gehören außerdem nicht über das EEG geförderte Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp. Ob ein solches Vorhaben im Einzelfall förderfähig ist, hängt von den vollständigen Bedingungen der Richtlinie und der zuständigen Bewilligungsstelle ab.
Wichtiger Hinweis zum Antrag: Ein Förderanspruch besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei den regulären Modulen darf vor dem Zuwendungsbescheid grundsätzlich nicht begonnen werden. Eine verbindliche Bestellung oder ein Vertrag über Kauf oder Installation gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Prüfen Sie vor einer Bestellung die aktuelle Verfügbarkeit des jeweiligen Fördermoduls und die vollständigen Bedingungen bei der zuständigen Bewilligungsstelle. Für eine gewöhnliche private Dachanlage bleiben KfW 270, steuerliche Regeln und EEG-Vergütung die wichtigsten bundesweiten Bausteine; kommunale Programme müssen separat und aktuell geprüft werden.
Wer kann regionale Förderung in NRW bekommen?
Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fördermodul ab. Grundsätzlich gilt:
- Kommunale Dachanlagen mit Speicher: Nur für antragsberechtigte Städte, Gemeinden, Kreise und deren Zusammenschlüsse; die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss mindestens 80 Prozent betragen.
- Hauselektrik in Mehrparteienhäusern: Voraussetzung ist eine neu zu errichtende PV-Anlage mit mehr als 30 kWp in einem bestehenden Mehrparteienhaus.
- Fassaden-Photovoltaik und PV-Carports: Gebäudeintegrierte Fassaden-Photovoltaik beziehungsweise PV-Carports über bestimmten offenen Parkplätzen an Nicht-Wohngebäuden.
- Große Anlagen: Nicht über das EEG geförderte Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp.
- Antrag vor Maßnahmenbeginn: Bei den regulären Modulen darf vor dem Zuwendungsbescheid grundsätzlich nicht begonnen werden. Eine verbindliche Bestellung oder ein Vertrag über Kauf oder Installation gilt bereits als Maßnahmenbeginn.
Prüfen Sie die Förderrichtlinie und die Bedingungen der zuständigen Bewilligungsstelle im Einzelfall. Nicht jedes Vorhaben passt zu jedem Modul – und Bedingungen wie Mindestgrößen oder Eigenverbrauchsquoten sind verbindlich.
Wo prüfen Sie die aktuellen Programme in NRW?
Da sich regionale Förderprogramme häufig ändern, ist eine systematische Suche wichtig. Prüfen Sie hier:
- Das Land Nordrhein-Westfalen: Die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik und die Internetseiten der Landesregierung informieren über Landesprogramme. Prüfen Sie auch, ob es eine aktuelle Antragsfrist gibt und ob das jeweilige Fördermodul gerade Anträge annimmt.
- Ihre Stadt oder Gemeinde: Fragen Sie bei der Verwaltung Ihrer Kommune, ob es ein kommunales Förderprogramm gibt. Das ist oft der schnellste Weg, weil Sie dort direkt die aktuellen Bedingungen erfragen können.
- Energieagenturen: Die Energieagentur NRW und regionale Energieagenturen informieren über Förderprogramme und bieten Beratung an.
- Die Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de listet Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Suchen Sie dort nach „Photovoltaik“ und „Nordrhein-Westfalen“.
- Die Verbraucherzentrale NRW: Sie informiert über Förderprogramme und kann bei der Prüfung helfen.
- Ihr Fachbetrieb: Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region kennt oft die aktuellen kommunalen Programme und kann Sie darauf hinweisen.
Notieren Sie sich für jedes Programm: die Fördersumme, die Voraussetzungen, die Antragsfrist und ob der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden muss. So können Sie die Programme vergleichen, ohne sie zu verwechseln.
Die richtige Reihenfolge in NRW
Die Reihenfolge ist bei der Förderung entscheidend. Wer sie nicht einhält, verliert den Anspruch. Gehen Sie so vor:
- Kosten kennen: Lassen Sie sich ein Angebot für Ihre Anlage erstellen – und wenn möglich auch für die Variante mit Speicher.
- Bundesweite Förderung prüfen: Klären Sie zuerst, ob der KfW-Kredit für Sie infrage kommt, ob Sie den Antrag vor Vertragsabschluss stellen und ob der Nullsteuersatz für Ihre Anlage gilt.
- Regionale Programme prüfen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und in der Förderdatenbank, ob es ein regionales Programm gibt, das zu Ihrer Anlage passt.
- Regionalen Zuschuss beantragen: Wenn es ein regionales Programm gibt, stellen Sie dort den Antrag – in der Regel vor Vertragsabschluss und vor Maßnahmenbeginn.
- KfW-Kredit beantragen: Stellen Sie danach den Antrag auf den KfW-Kredit über Ihre Hausbank – ebenfalls vor Vertragsabschluss.
- Erst dann unterschreiben: Erst wenn alle Zusagen vorliegen, unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb und lassen die Anlage montieren.
Wenn Sie die Reihenfolge nicht einhalten – zum Beispiel, weil Sie den Vertrag zuerst unterschreiben, um eine kurzfristige Aktion zu nutzen – können Sie den Anspruch auf einen Zuschuss oder auf den KfW-Kredit verlieren. Lassen Sie sich deshalb nicht unter Druck setzen.
Besondere Hinweise für NRW
- Denkmalschutz: In NRW gibt es viele denkmalgeschützte Häuser und historische Ortskerne, zum Beispiel in Städten wie Köln, Aachen oder Münster. Wenn Ihr Haus denkmalgeschützt ist, klären Sie vor der Planung, ob eine Solaranlage auf dem Dach erlaubt ist und welche Auflagen es gibt.
- Dicht besiedeltes Bundesland: In NRW gibt es viele Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Bei Reihenhäusern ist die Dachfläche oft kleiner, und die Statik muss vor der Installation geprüft werden. Wenn Sie ein Reihenhaus haben, achten Sie besonders auf die Dachfläche, die Ausrichtung und eine mögliche Verschattung durch Nachbarhäuser.
- Mieterstrom: Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und eine Solaranlage für das ganze Haus planen, klären Sie zuerst, ob das Mieterstrommodell für Ihre Situation infrage kommt. Es regelt, wie der Solarstrom an die Mieter abgegeben wird und wie das abgerechnet wird.
- Balkonkraftwerk als Einstieg: Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses sind oder sich noch nicht für eine Dachanlage entschieden haben, kann ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt ein erster Schritt sein. Für ein Balkonkraftwerk ist kein Antrag nötig – es wird beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet, und der Stromverbrauch des Haushalts sinkt.
Häufige Fragen
Gibt es in NRW einen festen Zuschuss für Solaranlagen?
Nein, einen pauschalen Zuschuss für jede private Dachanlage gibt es in NRW nicht. Seit dem 2. September 2026 gilt die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik mit mehreren gezielten Photovoltaik-Fördermodulen – etwa für kommunale Dachanlagen mit Speicher, Fassaden-Photovoltaik, PV-Carports und größere Anlagen. Für eine gewöhnliche private Dachanlage bleiben KfW 270, steuerliche Regeln und EEG-Vergütung die wichtigsten bundesweiten Bausteine. Prüfen Sie die aktuellen Programme auf den offiziellen Seiten des Landes und Ihrer Kommune.
Kann ich regionale Förderung mit dem KfW-Kredit kombinieren?
In der Regel ja, sofern die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms eine Kombination nicht ausschließt und der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt wird. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms.
Was mache ich, wenn meine Kommune kein Programm hat?
Wenn Ihre Kommune kein Förderprogramm hat, greifen Sie auf die bundesweite Förderung zurück: den KfW-Kredit 270, den Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung. Prüfen Sie außerdem in der Förderdatenbank, ob es eine Förderung auf Landesebene gibt.
Wie erfahre ich, ob ein Programm noch Anträge annimmt?
Prüfen Sie die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten der Förderstelle oder Ihrer Kommune. Ein Hinweis „Das Programm ist ausgeschöpft“ bedeutet, dass es zum aktuellen Zeitpunkt keine neuen Anträge mehr annimmt. Ein Förderanspruch besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fazit
In Nordrhein-Westfalen gilt die bundesweite Förderung – KfW-Kredit 270, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung – genauso wie überall in Deutschland. Seit dem 2. September 2026 gibt es mit progres.nrw – Klimaschutztechnik außerdem gezielte Landesfördermodule für kommunale Dachanlagen mit Speicher, Mehrparteienhäuser, Fassaden-Photovoltaik, PV-Carports und größere Anlagen – aber keinen pauschalen Zuschuss für jede private Dachanlage. Die Rechnung für eine Photovoltaikanlage hängt davon ab, wie viel Strom Sie verbrauchen, wie groß die Anlage ist und welche Förderprogramme gerade verfügbar sind. Wer die Reihenfolge einhält – erst Förderung klären, dann unterschreiben – nutzt alle Vorteile, die es in NRW gerade gibt.
Quellen
- progres.nrw – Klimaschutztechnik (Land Nordrhein-Westfalen): https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/progresnrw-klimaschutztechnik-2026
- KfW – Erneuerbare Energien – Standard (270): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Verbraucherzentrale NRW – Was kostet eine Photovoltaikanlage?: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155
- Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html